Preise


Die Preise für Ihre Übersetzung werden auf der Grundlage der Wortanzahl berechnet und hängen von der jeweiligen Sprachkombination ab.

Ein Aufpreis kann bei sehr schwierigen Fachübersetzungen, bei zur Veröffentlichung bestimmten Übersetzungen, Eilaufträgen und beeidigten Übersetzungen berechnet werden.

Weitere Informationen erteilen wir gerne telefonisch. Oder schicken Sie uns einfach das Informationsformular ausgefüllt zu.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen bezüglich des Vertrags zwischen Auftraggeber und dem Übersetzungsbüro Duo vertaalburo wie hinterlegt bei der Industrie- und Handelskammer Maastricht.

1. Als ‚Auftraggeber' gilt die Person oder das Unternehmen, von der oder dem der Auftrag zur Anfertigung einer Übersetzung erteilt wird. Als ‚Auftragnehmer' gilt das Übersetzungsbüro Duo vertaalburo. Als ‚Übersetzer' gilt ein Mitarbeiter von Duo vertaalburo oder ein Dritter, der von Duo vertaalburo mit der Anfertigung einer Übersetzung betraut worden ist. Als ‚Übersetzung' gilt ein Text, der übersetzt, korrigiert oder geschrieben werden muss.

2. Werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Vereinbarungen getroffen, die sich auf einen ‚Tag' oder ‚Tage' beziehen, dann sind damit, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen, alle Tage mit Ausnahme von Samstag, Sonntag, Feiertag oder ‚Brückentag’ gemeint. Als ‚Brückentag' gilt ein Tag, der zwischen aufeinander folgenden Feiertagen oder zwischen einem Feiertag und einem Wochenende liegt.

3. Werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber Vereinbarungen getroffen, die sich auf eine ‚Stunde' oder ‚Stunden' beziehen, dann sind damit Stunden während der normalen Bürozeiten gemeint.

4. Wurde vom Auftraggeber nicht ausdrücklich ein Lieferdatum vereinbart, hat der Auftragnehmer das Recht, die Lieferzeit, innerhalb derer der Auftrag von ihm abgewickelt wird, nach vernünftigem Ermessen selbst festzulegen.

5. Werden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer Vereinbarungen über den ‚Wortpreis' vereinbart, dann ist damit die Anzahl der Worte, Ziffern usw. im weitesten Sinne des Wortes gemeint, die der Text in der Zielsprache umfasst.

6. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Übersetzung von einem vom Auftragnehmer zu wählenden Übersetzer durchführen zu lassen, vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen.

7. Lehnt ein Auftraggeber die Übersetzung auf Grund formeller oder textlicher Mängel ab, hat er dem Auftragnehmer die Gelegenheit zu geben, innerhalb einer angemessenen Frist entsprechende Verbesserungen vorzunehmen.

8. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Übersetzungsauftrag zurückzuziehen. Er ist jedoch in diesem Falle verpflichtet, dem Auftragnehmer die ihm bis dahin entstandenen Kosten im weitesten Sinne des Wortes zu ersetzen.

9. Eigentum und Urheberrecht an der erstellten Übersetzung gehen erst nach vollständiger Begleichung der Rechnung durch den Auftraggeber auf diesen über.

10. Mit Ausnahme von Vorsatz oder bei grobem Verschulden haftet der Auftragnehmer nicht für Schäden, die dem Auftraggeber als Folge eines Mangels der Übersetzung entstanden sind. Krankheit des Übersetzers befreien Auftragnehmer und Übersetzer von jeder Haftung. Sämtliche Haftungsansprüche des Auftragnehmers entfallen in jedem Fall nach Ablauf von drei Monaten nach Lieferung der Übersetzung.

11. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Verlust, Zerstörung oder Beschädigung von anvertrauten Manuskripten, Dokumenten, Papieren, Büchern usw. entstehen. Der Versand geht in jedem Fall auf Rechnung und Risiko des Auftraggebers.

12. Rechnungen werden nach Fertigstellung und Lieferung der Übersetzung erstellt und verschickt. Als Zahlungsfrist gilt eine Dauer von 30 Tagen nach Datierung der Rechnung. Reklamationen von Rechnungen sind, ungehindert der Verpflichtung einer fristgerechten Begleichung, innerhalb von 30 Tagen nach Versand der Rechnung schriftlich und mit Begründung einzureichen.

13. Werden Rechnungen nicht innerhalb von Artikel 12 genannten Frist beglichen, ist der Auftraggeber von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mahnung oder Inverzugsetzung bedarf. Der Auftragnehmer hat das Recht, dem Auftraggeber in diesem Fall die gesetzlichen Zinsen über die geforderte Rechnungssumme vom Zeitpunkt der Inverzugsetzung bis zur Begleichung in Rechnung zu stellen. Des Weiteren hat der Auftragnehmer das Recht, dem Auftraggeber alle mit der Eintreibung der Rechnung in Zusammenhang stehenden gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten zu berechnen. Diese Kosten werden im Voraus auf 15% des Rechnungsbetrages festgesetzt, bei einem Mindestbetrag von € 40,- insofern die tatsächlichen Kosten diese Summe nicht überschreiten.

 

14. Der Auftragnehmer ist gehalten, alle ihm anvertrauten Unterlagen mit größter Sorgfalt zu behandeln und über deren Inhalt strengste Geheimhaltung zu wahren.

 

15. Der Auftragnehmer wird sich oder Dritte durch die Nutzung von ihm oder seinen Mitarbeitern im Rahmen der Durchführung der Tätigkeiten offenkundig gewordenen Informationen keinen Vorteil verschaffen.

 

16. Für alle Verträge und Streitfälle gilt das Recht der Niederlande. Als Gerichtsstand wird Maastricht festgelegt.

Übersetzung aus dem


Arabisch
Dänisch
Deutsch
Englisch
Finnisch
Französisch
Griechisch
Italienisch
Niederländisch
Norwegisch
Polnisch
Portugiesisch
Russisch
Schwedisch
Spanisch
Tschechisch
Türkisch
Ungarisch

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